Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://karriere.pbeakk.de veröffentlichte Internetseite der Postbeamtenkrankenkasse. 

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Wir haben diese Internetseite von Digitas Pixelpark im Juli 2021 testen lassen. Grundlage für den Test ist die BITV 2.0 vom 21. Mai 2019. Der Test bezieht deshalb die neuen Anforderungen der WCAG 2.1 und die Anforderungen der europäischen Norm EN 301 549 (Annex A) mit ein. Der WCAG-Test basiert auf den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 vom 5. Juni 2018.

Die aus dem Test hervorgegangen Unvereinbarkeiten wurden in Hinblick auf die Barrierefreiheit optimiert. Die letzte Prüfung der Konformität fand im Juli 2021 statt.

Datum der Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 04.09.2024 angepasst.